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Technoseum: Neue Sonderausstellung "Bier. Braukunst und 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot" im TECHNOSEUM (22/02/2016)

Ob Kräuter, Ochsengalle oder sogar Gips: Um den Geschmack schlecht gewordenen Bieres zu übertünchen, versetzten Brauer ihr Bier noch im Spätmittelalter mit den verschiedensten Stoffen. Berauschende Mittel wie Bilsenkraut verstärkten die Wirkung des Alkohols auf den Körper, und Erbsen und Bohnen ersetzten oftmals das teurere Getreide. Am 23. April 1516 wurde dies schließlich gesetzlich verboten: An diesem Tag wurde im Rahmen einer bayerischen Landesordnung das Reinheitsgebot für Bier erlassen, demzufolge Bier lediglich Wasser, Hopfen sowie zu Malz veredelte Gerste enthalten dürfe. Später wurde diese Regelung auf ganz Deutschland ausgeweitet, sie ist damit das älteste noch heute gültige Lebensmittelgesetz. Zum 500-jährigen Jubiläum zeigt das TECHNOSEUM in Mannheim deshalb vom 19. Februar bis zum 24. Juli 2016 die Sonderausstellung „Bier. Braukunst und 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot“.

» Dieser Presseartikel wurde bereitgestellt durch Technoseum

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